
Eigentümer muss nicht für Verbrauchskosten des Mieters aufkommen
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Schuldet ein Mieter oder Pächter Versorgungsunternehmen Strom-, Wasser- oder Gaskosten, haftet der Eigentümer hierfür auch dann nicht, wenn Mieter oder Pächter keinen Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen haben. Das Vertragsangebot des Versorgers richtet sich typischerweise an denjenigen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt.