
Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen (Transferleistungen) einer Behörde
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Wiederholte unpünktliche Mietzahlungen einer Behörde (Jobcenter) im Rahmen der Daseinsfürsorge können nach Abwägung aller Interessen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.
Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB kann auch – unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Mieters – allein in der objektiven Pflichtverletzung unpünktlicher Mietzahlungen und den für den Vermieter daraus folgenden negativen Auswirkungen liegen, wenn die Gesamtabwägung ergibt, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist.