
Jahresabrechnung einer WEG, Betriebsstrom der Heizung
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In der Jahresabrechnung einer WEG müssen die Kosten des Betriebsstroms einer zentralen Heizung gemäß Heizkostenverordnung verteilt werden. Ist kein Zwischenzähler vorhanden, muss der Verbrauch geschätzt werden.
BGH vom 03.06.2016, V ZR 166/15