
Wiederholtes Falschparken kann zur Kündigung führen
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Das wiederholte verbotene Parken in einer Grundstückseinfahrt kann nach erfolgter Abmahnung zu einer ordentlichen Kündigung des Wohnraummietvertrages führen, auch wenn durch dieses vertragswidrige Verhalten keine anderen Bewohner gestört werden.
LG München I, 14 S 3661/14